Luftdichtheit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines Wohnhauses
Ein luftdichtes Haus hat viele Vorteile für den Bewohner: Der Komfort ist höher (Behaglichkeit durch hohe Luftqualität und Vermeidung von Zugluft), der Heizenergieverbrauch ist kleiner und es werden Bauschäden vermieden. Für ein vernünftiges Lüftungskonzept ist ein dichtes Haus eine zwingende Voraussetzung. Bauschäden entstehen, wenn Luft aus Wohnräumen durch die Dämmung in kühlere Bereiche gelangt und die Feuchte dort kondensiert (Schimmelbildung). Der Luftdichtheitsgrad ist somit ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines Wohngebäudes.
Rechtslage
Häuser müssen heute mit einer luftundurchlässigen Schicht versehen werden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung vor. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen müssen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein, so schreibt es die EnEV2009 vor. Es ist dem Bauherrn sehr zu empfehlen, einzuhaltende Grenzwerte vertraglich zu vereinbaren, da die in der EnEV genannten Grenzwerte (3,0 1/h ohne lüftungstechnische Maßnahmen und 1,5 1/h mit lüftungstechnische Maßnahmen) nur für bestimmte Fälle gelten.
Der Bauherr kann beim Ersteller des Hauses ggf. Nachbesserung fordern.
Empfehlung
Qualitätssicherung sollte im Bauwesen so selbstverständlich sein wie in der Industrie. In Bauverträgen sollte der Qualitätsnachweis „Blower-Door-Messung“ von vornherein aufgenommen werden. Die Messung schützt den Bauherrn und den Bauunternehmer.